Für Messungen nach Energieeinsparverordnung hat sich mittlerweile die Checkliste Verfahren B des FLiB (Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.) etabliert. Diese wurde notwendig, weil DIN EN 13829 einige Fragen zur Gebäudepräparation offen ließ. Der nationale Anhang der DIN EN ISO 9972 liefert hier dezidiertere Informationen, eine Checkliste eingeschlossen.
Änderungen ergeben sich zum Beispiel bei der Aufzugschachtentrauchung bzw. Fahrschachtbelüftung. Diese besteht oftmals schlichtweg aus einer freien Öffnung am obersten Punkt des Aufzugschachtes von teils mehr als 1000 cm2, was sich sehr negativ auf den Energiehaushalt auswirkt. Wurde diese bislang für die Messung abgedichtet, lässt dies der nationale Anhang zur DIN EN ISO 9972 nicht mehr zu. In der Messpraxis führt das dazu, dass z.B. Mehrfamilienhäuser bei hohen Temperaturunterschieden im Winter nicht mehr normgerecht gemessen werden können, weil dann der Grenzwert von 5 Pascal für die natürliche Druckdifferenz aufgrund des Kamineffektes überschritten wird. Der Einwand, dass das Gebäude in diesem Fall prinzipiell nicht besteht, kann nicht bestätigt werden. Offenbar soll hier der Einsatz verschließbarer Klappen für die Fahrschachtbelüftung auf dem Rücken der Blower-Door-Messung durchgesetzt werden. Dies ist allerdings der falsche Ansatz.
Was in Zukunft differenziert betrachtet wird, ist das Abkleben der Elemente der Wohnungslüftung. Durfte für die Messung nach EnEV radikal alles abgeklebt werden incl. der Fensterfalzlüfter, liefert die neue Norm eine Unterscheidung, ob die Lüftungsanlage permanent oder zeitweise betrieben wird. Je nachdem wird geschlossen, abgedichtet oder es werden keine Maßnahmen getroffen.
Hintergrund der Serie
In Deutschland bestehen hinsichtlich der Ausbildung keine Anforderungen an Blower-Door-Messungen. Bei näherem Hinsehen gibt es allerdings einiges zu beachten.
Die meisten Messungen finden derzeit noch auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV statt. Zum einen definiert sie Grenzwerte (siehe Infokasten 1 Grenzwerte), zum anderen fordert sie seit 2014 das Verfahren B der DIN EN 13829. Diese ist zwar offiziell zurückgezogen und durch ISO 9972 ersetzt, da sich die aktuelle EnEV aber auf sie bezieht, hat sie nach wie vor Gültigkeit. Das ändert sich voraussichtlich erst mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich das GEG auf die im Dezember 2018 veröffentlichte Norm DIN EN ISO 9972:2018-12 beziehen wird, bei der sich durch die nationalen Anhänge einige entscheidende Änderungen zur ursprünglichen ISO 9972 ergeben.
Diese Artikelserie von Holger Merkel ist in ähnlicher Form als Fachartikel in der aktuellen April-/Mai-2020-Ausgabe von der bauschaden erschienen. Ein kostenloses Probeexemplar kann hier bestellt werden.
- Verfahren B der DIN EN 13829 (Teil 1)
- Die einzelnen Schritte der Messung (Teil 2)
- Der Prüfbericht nach Norm DIN EN 13829 (Teil 3)
- Grenzwerte EnEV (Teil 4)
- Blowerdoor-Messung bei großen Gebäuden (Teil 5)
- Kalibrierung der Messgeräte (Teil 6)
- Die neue Messnorm DIN EN ISO 9972 2018-12 (Teil 7)
- Messzeitpunkt ändert sich (Teil 8)
- Wesentliche Änderungen bei temporären Abdichtungen (Teil 9)
- Teilmessungen bei Mehrfamilienhäuser (Teil 10)
- Neu: Unter- und Überdruckmessung verpflichtend (Teil 11)
- Messung bei großen Gebäuden nach DIN EN ISO 9972 2018-12 (Teil 12)
- Regelung kleiner Räume ohne Luftverbund (Teil 13)
- Übergang von EnEV zu GEG (Teil 14)
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Autor der Artikelserie: Holger Merkel
Holger Merkel ist Blower-Door-Messdienstleister, Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK) und Dozent. Mit seinem Team führt er mehr als 400 Messungen im Jahr durch. Er supportet auch andere Messteams mit seinem Wissen. Sein Know-How gibt er in Vorträgen, Seminaren und Blower-Door-Ausbildungen weiter. Zudem ist er Gastgeber des Podcasts von Luftdichtheit-geprüft.de
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