Grenzwerte bei Blower-Door-Tests: was die Normen und Gesetze vorgeben (EnEV, GEG, DIN 4108-7 etc.)

Grenzwerte bei Blower-Door-Tests
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Hier kann es auch unter Profis zu hitzigen Diskussionen kommen: Innenvolumen oder Hüllfläche? Welchen Wert braucht man bei welchem Gebäude? Ist 0,6 automatisch ein Passivhaus? Täglich diskutiert und erklärt das bionic3-Luftdichtheit-geprüft -Team am Telefon, wie Messvorraussetzungen aussehen und welche Grenzwerte nun relevant sind.
Daher fasst Blower-Door-Messdienstleister Holger Merkel in diesem Video die wichtigsten Zahlen und Fakten bei Luftdichtheitstest zusammen. Der Überblick über diese Begriffe und Zahlen helfen euch weiter, wenn ihr mit Blower-Door-Tests zu tun habt.

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1. EnEV = Energieeinsparverordnung

Alle Gebäude, die danach bilanziert sind müssen auch nach den Vorgaben der EnEV gemessen werden

2. GEG = Gebäudeenergiegesetz

Das GEG gilt seit Herbst 2020. Das bedeutet jedoch nicht, dass seitdem nach GEG gemessen wird. Es wird erst ein Blower-Door-Test nach GEG ausgeführt, wenn das Gebäude nach GEG bilanziert wurde.

Am beliebtesten ist unsere kostenfreie Tabelle zum Herunterladen und Ausdrucken. Diese zeigt auf einen Blick die wichtigsten Änderungen: Hier geht’s zur Tabelle: GEG: exklusive Tabelle zur Blower-Door-Norm

3. RLT: Raumlufttechnische Anlage ja oder nein?

Je nachdem ob eine raumlufttechnische Anlage in der Bilanzierung berücksichtigt wurde, ändern sich die Grenzwerte – das gilt bei EnEV und bei GEG 4,5 / 2,5 Kubikmeter gefördertes Volumen pro Stunde durch Quadratmeter Hüllfläche.

4. Bei Nichtwohngebäuden und Gebäuden größer als 1500 Kubikmeter gelten andere Anforderungen

Bei Wohngebäuden nach EnEV nur, wenn sie nach DINV 18599 bilanziert wurden.

Bei größeren Gebäude bezieht sich der Grenzwert nicht mehr auf das Innenvolumen, sondern auf die Hüllfläche des Gebäudes: Sie wird über die Innenmaße des Gebäudes berechnet.

Die Grenzwerte sind jeweils 4,5 (ohne raumlufttechnische Anlage bzw. 2,5 (mit raumlufttechnischer Anlage). Die Formel dazu lautet Kubikmeter gefördertes Volumen durch Quadratmeter und Stunde.

Berechnung Grenzwerte Nichtwohngebäude

5. Extra Anforderungen durch Kommunen oder Abmachungen

Es gibt extra Anforderungen – wenn z. B. in Heidelberg alles auf Passivhausniveau gebaut werden und daher die Luftwechselrate bei 0,6 oder weniger liegen soll.
Es kann auch sein, dass Vertragspartner eine bestimmte Luftwechselrate vereinbaren.

6. Passivhaus fängt bei 0,6 an

Bei Passivhäusern können auch kleinere Grenzwerte als 0,6 gefordert werden – der Ausweisersteller kann 0,3 oder 0,4 festlegen. Das kann verschiedene Gründe haben, z. B. dass dieser Wert eingehalten werden muss, um die Gesamtbilanz zu verbessern.

7. 0,6 ist nicht unbedingt Passivhaus

Es bedeutet manchmal nur, dass der natürliche Luftwechsel reduziert wurde, da eine Lüftungsanlage bilanzert oder ein Blower-Door-Test in der Berechnung berücksichtigt wurde.

Mehr Informationen dazu findet ihr auch in Holger Merkels neuem Fachbuch: Luftdichtheit von Gebäuden. Ratgeber für die Praxis. Könnt ihr bei eurem Lieblingsbuchhändler bestellen oder direkt beim Verlag: Fachbuch

Habt ihr dazu noch Fragen? Dann kontaktiert uns

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