Grenzwerte für Gebäude bis 1500m3 und für Wohngebäude über 1500 m3, wenn nach DIN 4108 bilanziert: bezogen auf das beheizte oder gekühlte Luftvolumen bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Luftwechselrate n50):
- 3,0 pro Stunde bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen
- 1,5 pro Stunde bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen
Grenzwerte für Nichtwohngebäude über 1500 m3 und für Wohngebäude über 1500 m3, wenn nach DIN V 18599 bilanziert: bezogen auf die Hüllfläche des Gebäudes bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Luftdurchlässigkeit q50):
- 4,5m3 pro m2 und Stunde bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen
- 2,5m3 pro m2 und Stunde bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung beziehen sich nicht allein auf die Einhaltung der Grenzwerte, sondern auf das komplette Prozedere der DIN EN 13829.
Hintergrund der Serie
In Deutschland bestehen hinsichtlich der Ausbildung keine Anforderungen an Blower-Door-Messungen. Bei näherem Hinsehen gibt es allerdings einiges zu beachten.
Die meisten Messungen finden derzeit noch auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV statt. Zum einen definiert sie Grenzwerte (siehe Infokasten 1 Grenzwerte), zum anderen fordert sie seit 2014 das Verfahren B der DIN EN 13829. Diese ist zwar offiziell zurückgezogen und durch ISO 9972 ersetzt, da sich die aktuelle EnEV aber auf sie bezieht, hat sie nach wie vor Gültigkeit. Das ändert sich voraussichtlich erst mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich das GEG auf die im Dezember 2018 veröffentlichte Norm DIN EN ISO 9972:2018-12 beziehen wird, bei der sich durch die nationalen Anhänge einige entscheidende Änderungen zur ursprünglichen ISO 9972 ergeben.
Diese Artikelserie von Holger Merkel ist in ähnlicher Form als Fachartikel in der aktuellen April-/Mai-2020-Ausgabe von der bauschaden erschienen. Ein kostenloses Probeexemplar kann hier bestellt werden.
- Verfahren B der DIN EN 13829 (Teil 1)
- Die einzelnen Schritte der Messung (Teil 2)
- Der Prüfbericht nach Norm DIN EN 13829 (Teil 3)
- Grenzwerte EnEV (Teil 4)
- Blowerdoor-Messung bei großen Gebäuden (Teil 5)
- Kalibrierung der Messgeräte (Teil 6)
- Die neue Messnorm DIN EN ISO 9972 2018-12 (Teil 7)
- Messzeitpunkt ändert sich (Teil 8)
- Wesentliche Änderungen bei temporären Abdichtungen (Teil 9)
- Teilmessungen bei Mehrfamilienhäuser (Teil 10)
- Neu: Unter- und Überdruckmessung verpflichtend (Teil 11)
- Messung bei großen Gebäuden nach DIN EN ISO 9972 2018-12 (Teil 12)
- Regelung kleiner Räume ohne Luftverbund (Teil 13)
- Übergang von EnEV zu GEG (Teil 14)
Newsletter: bionic3 | Blower-Door-News
Seien Sie immer auf dem neuesten Stand bei Luftdichtung & Blower-Door und melden Sie sich zu den bionic3 | Blower-Door-News an: bionic3.de/newsletter/
Autor der Artikelserie: Holger Merkel
Holger Merkel ist Blower-Door-Messdienstleister, Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK) und Dozent. Mit seinem Team führt er mehr als 400 Messungen im Jahr durch. Er supportet auch andere Messteams mit seinem Wissen. Sein Know-How gibt er in Vorträgen, Seminaren und Blower-Door-Ausbildungen weiter. Zudem ist er Gastgeber des Podcasts von Luftdichtheit-geprüft.de
Kontakt: hm@bionic3.de Büro: 07272-927385 Mobil: 0171/706 1344
Blower-Door-Ausbildungen: blowerdoor-spezialisten.de
Blower-Door-Messungen, Geräte und Support: www.bionic3.de