Die beiden in der DIN EN 13829 definierten Verfahren A (Gebäude im Nutzungszustand) und B (Prüfung der Gebäudehülle) sind entgegen landläufiger Meinung nicht vom Messzeitpunkt abhängig, sondern allein vom Ziel der Messung. Immer wieder wird behauptet: A bedeute Abnahme, B baubegleitend. Weit gefehlt.
In der Norm ist zu lesen, dass die Messung erst stattfinden kann, nachdem die Hülle des Gebäudes fertiggestellt ist. Gleich im Anschluss wird präzisiert, dass eine vorgezogene Messung der eigentlichen Luftdichtungsschicht einfachere Nachbesserungen zulässt. Daraus ergibt sich: gemessen wird im fertigen Zustand. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schreibt in ihren FAQ: „Der Luftdichtheitstest nach EnEV ist für das fertig gestellte Gebäude durchzuführen. Eine zusätzliche Messung im Bauzustand (z.B. Rohbau) ist als Teil der Qualitätssicherung zu empfehlen. Für eine Luftdichtheitsprüfung nach EnEV ist das Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle) nach DIN EN 13829 anzuwenden.“
Empfehlenswert sind also zwei Tests:
- Eine baubegleitende Leckagesuche nach Fertigstellung der Luftdichtheitsebene.
- Die normgerechte Abnahmemessung nach Fertigstellung des Gebäudes.
Mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG, ändert sich vorraussichtlich auch die Norm für Blower-Door-Messungen. Dieser Artikelserie zeigt auf, was Blower-Door-Messdienstleister und Auftraggeber jetzt und künftig beachten müssen. Viele Messungen werden nach wie vor nicht normgerecht ausgeführt. Für Fehler haften eventuell Energieberater, Planer und Messdienstleister. Bildquelle: www.bionic3.de
Hintergrund der Serie
In Deutschland bestehen hinsichtlich der Ausbildung keine Anforderungen an Blower-Door-Messungen. Bei näherem Hinsehen gibt es allerdings einiges zu beachten.
Die meisten Messungen finden derzeit noch auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV statt. Zum einen definiert sie Grenzwerte (siehe Infokasten 1 Grenzwerte), zum anderen fordert sie seit 2014 das Verfahren B der DIN EN 13829. Diese ist zwar offiziell zurückgezogen und durch ISO 9972 ersetzt, da sich die aktuelle EnEV aber auf sie bezieht, hat sie nach wie vor Gültigkeit. Das ändert sich voraussichtlich erst mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich das GEG auf die im Dezember 2018 veröffentlichte Norm DIN EN ISO 9972:2018-12 beziehen wird, bei der sich durch die nationalen Anhänge einige entscheidende Änderungen zur ursprünglichen ISO 9972 ergeben.
Diese Artikelserie von Holger Merkel ist in ähnlicher Form als Fachartikel in der aktuellen April-/Mai-2020-Ausgabe von der bauschaden erschienen. Ein kostenloses Probeexemplar kann hier bestellt werden.
- Verfahren B der DIN EN 13829 (Teil 1)
- Die einzelnen Schritte der Messung (Teil 2)
- Der Prüfbericht nach Norm DIN EN 13829 (Teil 3)
- Grenzwerte EnEV (Teil 4)
- Blowerdoor-Messung bei großen Gebäuden (Teil 5)
- Kalibrierung der Messgeräte (Teil 6)
- Die neue Messnorm DIN EN ISO 9972 2018-12 (Teil 7)
- Messzeitpunkt ändert sich (Teil 8)
- Wesentliche Änderungen bei temporären Abdichtungen (Teil 9)
- Teilmessungen bei Mehrfamilienhäuser (Teil 10)
- Neu: Unter- und Überdruckmessung verpflichtend (Teil 11)
- Messung bei großen Gebäuden nach DIN EN ISO 9972 2018-12 (Teil 12)
- Regelung kleiner Räume ohne Luftverbund (Teil 13)
- Übergang von EnEV zu GEG (Teil 14)
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Autor der Artikelserie: Holger Merkel
Holger Merkel ist Blower-Door-Messdienstleister, Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK) und Dozent. Mit seinem Team führt er mehr als 400 Messungen im Jahr durch. Er supportet auch andere Messteams mit seinem Wissen. Sein Know-How gibt er in Vorträgen, Seminaren und Blower-Door-Ausbildungen weiter. Zudem ist er Gastgeber des Podcasts von Luftdichtheit-geprüft.de
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