Fachartikel: Kompaktwissen für Energieberater: Blower-Door-Tests für die KfW mit der richtigen Blower-Door-Norm

Blower-Door-Norm GEG

Für Blower-Door-Tests ergeben sich mit Einführung der neuen Norm weitreichende Änderungen, die allerdings noch nicht überall bekannt sind. Die Änderung der Messnorm ist vor allen Dingen für diejenigen Energieberater und Planer wichtig, die den Blower-Door-Prüfbericht als Teil der KfW-Unterlagen einreichen und somit für die Richtigkeit einstehen.

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Das Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft. Blower-Door-Messnorm
Es ist da: Das Gebäudeenergiegesetz ist in Kraft getreten. Damit wird die DIN EN ISO 9972 zur Messnorm. Das bedeutet beispielsweise, dass auch große Gebäude mit 50 Pascal gemessen werden müssen. Bildquelle: bionic3.de

Mit Einführung des GEG und der DIN EN ISO 9972 gelten neue Anforderungen an Blower-Door-Tests. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Für Blower-Door-Tests ergeben sich mit Einführung der neuen Norm weitreichende Änderungen, die allerdings noch nicht überall bekannt sind. Die Änderung der Messnorm ist vor allen Dingen für diejenigen Energieberater und Planer wichtig, die den Blower-Door-Prüfbericht als Teil der KfW-Unterlagen einreichen und somit für die Richtigkeit einstehen.

Titelseite Fachzeitschrift Gebäudeenergieberater, Ausgabe Januar 2021
Erschienen ist dieser Artikel zuerst in der Januar-Ausgabe 2021 der Fachzeitschrift der Gebäudeenergieberater GEB. bionic3-Kunden und airtight-junkies-Leser können die gelayoutete Fassung im Original-PDF kostenfrei herunterladen und lesen: hier.

Einsatz der neuen Norm: Entscheidend ist das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige

Nur weil das GEG in Kraft getreten ist, müssen entgegen weit verbreiteter Meinung nicht alle Gebäude sofort nach der neuen Messnorm gemessen werden. Entscheidend ist das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige. In § 111 des GEG sind die Übergangsvorschriften klar geregelt.

Da die in nächster Zukunft zu messenden Häuser in der Regel nach Energieeinsparverordnung EnEV bilanziert sind, werden sie nach dem in DIN EN 13829 definierten Verfahren B gemessen. Diese Norm ist zwar schon lange offiziell zurückgezogen, da sich die EnEV aber auf sie bezieht, hat sie bis heute Gültigkeit.

Die große Gefahr ist, eine falsche Messung einzureichen und sie womöglich wiederholen zu müssen. Das hat im Einfamilienhaus normalerweise keine weitreichenden Folgen, im bewohnten Mehrfamilienhaus oder einem Gewerbebetrieb kann es da schon komplizierter werden.

Was bleibt gleich?

Die Grenzwerte, die einzuhalten sind, bleiben im Wesentlichen gleich, z. B. das 3-fache bzw.1,5-fache statt 3,0/1,5 bei der Luftwechselrate.

Auch bei der Messreihe und den Inhalten des Prüfberichts gibt es keine Veränderungen. Allerdings werden die Anforderungen an die Genauigkeit der Messgeräte ein wenig erhöht, was zur Folge hat, dass die Geräte einiger Hersteller nicht mehr genügen.

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Nach Reinigung und ausführlicher Funktionskontrolle werden die Gebläse auf Einhaltung der Genauigkeit überprüft. Im Video wird der komplette Ablauf einer Kalibrierung gezeigt: von der Einsendung bis zur Rückkehr.

Das GEG fordert DIN EN ISO 9972: 2018-12 NA

Die Norm ISO 9972 war bereits in den 90er Jahren vor Einführung der DIN EN 13829 im Jahr 2001 die für Blower-Door-Messungen angewandte Norm. Auch die 2015 wieder eingeführte DIN EN ISO 9972 unterschied sich nicht grundlegend von der DIN EN 13829. Das Gebäudeenergiegesetz GEG bezieht sich aber auf die im Dezember 2018 veröffentlichte DIN EN ISO 9972:2018-12 NA, die in den nationalen Anhängen einigen Regelungen der eigentlichen Norm widerspricht.

Die nationalen Anhänge sind dem Normentext bezeichnenderweise vorangestellt.

Messzeitpunkt ändert sich

Das GEG schreibt in § 26 (Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes): „Wird die Luftdichtheit eines zu errichtenden Gebäudes vor seiner Fertigstellung nach DIN EN ISO 9972: 2018-12 NA überprüft,…“. Hier ist noch zu klären was gilt, wenn nach der Fertigstellung gemessen wird.

Während in DIN EN 13829 Verfahren B der fertige Zustand ausschlaggebend war, soll nach der neuen Norm die luftdichte Hülle des Gebäudes fertiggestellt sein, inklusive aller Durchdringungen. Das bedeutet, dass z. B. nicht gemessen werden kann, wenn die Haustür noch nicht eingebaut ist, sondern nur eine Bautür existiert.

Der nationale Anhang NA erläutert, dass es bei der Messung sinnvoll ist, wenn die eigentliche Luftdichtungsschicht noch zugänglich ist, um eventuell Nachbesserungen durchzuführen. Das bedeutet: Die Gipskartonebene im Dachgeschoß darf noch nicht montiert sein. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass oft die Folien der Luftdichtungsschicht bei der Montage der Ausbauplatten oder durch nachfolgende Elektro-, Sanitär- und Lüftungsinstallationen beschädigt werden.

Häufig werden kurz vor der Messung noch schnell die letzten Anschlüsse der Folien fertiggestellt. Sogar die Norm weist auf die Abbindezeiten von Klebemitteln hin, ebenso auf das Versagen bei fehlender Lattung. Der neue Messzeitpunkt kann dazu führen, dass erst kurz vor der Blower-Door-Messung die luftdichte Ebene final abgeklebt wird. Die Gefahr hierbei: Eine Klebebindung muss erst wirken, damit sie dauerhaft hält.

All das wird zu vielen Diskussionen im Vorfeld der Messung und vor Ort führen, ob denn nun nach Norm gemessen werden kann oder nicht.

Unter- und Überdruckmessung Pflicht

Bisher war es nach DIN EN 13829 möglich, eine der beiden Messreihen auszulassen. Anhang A der neuen Norm fordert zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen beide.

Laut Norm gilt die Messung als bestanden, wenn der Mittelwert der beiden Messreihen den Grenzwert einhält. Das GEG geht hier noch einen Schritt weiter: Hier müssen beide Messreihen den Grenzwert einhalten.

Blower-Door-Messnorn: Messreihe Unterdruck und Überdruck
Die neue Norm fordert zwei Messreihen: je eine bei Unter- und Überdruck. Laut GEG müssen beide den Grenzwert einhalten. Hier ein Auszug aus einem Prüfbericht.
Bildquelle: bionic3.de

Temporäre Abdichtungen

Für Messungen nach Energieeinsparverordnung hat sich die Checkliste Verfahren B des FLiB (Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.) etabliert. Diese wurde notwendig, weil DIN EN 13829 einige Fragen zur Gebäudepräparation offen ließ. Der nationale Anhang der DIN EN ISO 9972 liefert hier genauere Informationen, eine Checkliste eingeschlossen.

Kompliziert wird es bei der temporären Abdichtung von Elementen der Wohnraumlüftung. In einer Tabelle zur Präparation von Bauteilen der Lüftung wird unterschieden, ob sie permanent oder zeitweise in Betrieb sind und wozu sie genau dienen. Im Falle von Fensterfalzlüftern z. B. ist vor Ort die Unterscheidung nicht erkennbar und somit nicht klar, welcher Grenzwert einzuhalten ist und ob sie abgedichtet werden dürfen. Diese Informationen müssen im Vorfeld der Messung eingeholt werden.

Durchdringungen für Dunstabzugshaube, Wäschetrockner und Kaminofen dürfen abgedichtet werden, wenn die Geräte noch nicht vorhanden sind.

Mit Inkrafttreten des GEG fällt die Option, große Löcher der Fahrstuhlschachtentrauchung beim Blower-Door-Test abzukleben, weg.
Fahrstuhlschachtentrauchung. Ausgesprochen kann das Wort zum Zungenbrecher werden. Wenn das GEG in Kraft tritt, bricht die Option weg, die großen Löcher der Fahrstuhlschachtentrauchung abzukleben. Bildquelle: blower-door-wissen.de

Der Bauboom findet derzeit im Mehrfamilienhausbereich statt. Hier ergeben sich Änderungen vor allem bei der Aufzugsschachtentrauchung bzw. Fahrschachtbelüftung. Diese besteht oftmals schlichtweg aus einer freien Öffnung am obersten Punkt des Aufzugsschachtes von teils mehr als 1000 cm2, was sich sehr negativ auf den Energiehaushalt auswirkt. Wurde diese bislang für die Messung abgedichtet, lässt dies der nationale Anhang zur DIN EN ISO 9972 nicht mehr zu. In der Messpraxis führt das dazu, dass z. B. Mehrfamilienhäuser bei hohen Temperaturunterschieden im Winter nicht mehr normgerecht gemessen werden können, weil dann der Grenzwert von 5 Pascal für die natürliche Druckdifferenz aufgrund des Kamineffektes überschritten wird.

Der Einwand, dass das Gebäude in diesem Fall prinzipiell nicht besteht, kann nicht bestätigt werden. Die Lösung ist natürlich eine verschließbare Klappe als RWA.

Immer wieder kommt die Frage, ob denn alle Wohnungen eines Mehrfamilienwohnhauses gemessen werden müssen, vor allem bei Laubengangerschließung. Hier bietet die Norm die Möglichkeit der Stichprobenmessung, die vorsieht, mindestens 20 % der Hüllfläche des Gebäudes zu messen und sowohl die Anzahl als auch die genaue Position der Wohnungen benennt. Bislang musste jede einzelne Wohnung gemessen werden, es sei denn, das Gebäude konnte komplett gemessen werden. Allein die KfW ließ nach Absprache eine Sonderregelung bei der Sanierung zu. Ebenso finden sich genaue Vorgehensweisen zur Schutzdruckmessung. Hierbei werden benachbarte Gebäudeteile gleichzeitig unter den gleichen Druck gesetzt, um den Einfluss interner Leckagen auszuschließen.

Messung von großen Gebäuden nach DIN EN ISO 9972: 2018-12

Blower-Door-Messung bei Gebäuden ab 1500m³
Bei großen Gebäuden ab 1500 m³ gilt in Zukunft immer der hüllflächenbezogene Wert. Bisher galt er nur, wenn solche Gebäude nach DIN V 18 599 bilanziert wurden. Bildquelle: bionic3.de

Auch große Bürogebäude und Produktionshallen werden immer öfter gemessen, da die Luftdichtheitsmessung bei der energetischen Bilanzierung berücksichtigt wurde.

Bei solchen Gebäuden konnte nach DIN EN 13829 ab einer Größe von 4000 m3 die oberste Druckstufe auf 25 Pascal reduziert werden, falls der erforderliche Druck von 50 Pa nicht erreicht werden konnte. Für Nichtwohngebäude ließ die DIN EN ISO 9972 dieses Vorgehen ursprünglich ebenso zu, sogar ohne Mindestgröße. Der nationale Anhang hingegen fordert mindestens 50 Pa für alle Gebäude. Das erhöht den Aufwand für solche Messungen erheblich. Wer den Termindruck im Objektbau kurz vor der Abnahme kennt, weiß um die Schwierigkeit, die Blower-Door-Messung terminlich einzuplanen und für diese Zeit die Baustelle nahezu stillzulegen.

Leckagesuche: Teil einer normgerechten Messung
Auch in Zukunft ist Leckagesuche Teil einer normgerechten Messung. Nach wie vor ist allerdings nicht definiert, was eine große Leckage ist. Diese müssen laut Norm im Prüfbericht dokumentiert werden.  Bildquelle: zieht-wie-hechtsupp.de

Eine sinnvolle Rücknahme durch den nationalen Anhang betrifft die innere Druckverteilung im Gebäude: Aus DIN EN 13829 ist bekannt, dass der Druck im Gebäude höchstens 10 % abweichen darf. Wenn also bei einem fünfstöckigen Bürogebäude im obersten Stockwerk nur noch 30 Pascal ankommen, ist die Messung nicht normgerecht und auch nicht realistisch.

Diese Regel fehlte in der DIN EN ISO 9972, findet sich aber wieder im nationalen Anhang.

Ebenso sinnvoll ist die Option für Räume, die nur von außen zugänglich sind und keinen Luftverbund zum Innenraum haben. Diese dürfen von der Messung ausgenommen werden, wenn das Luftvolumen insgesamt nicht mehr als 5 % beträgt. Hier handelt es sich z. B. um Technik-, Fahrrad- oder Müllräume. Auch Nebenräume wie Heizräume mit nicht verschließbaren Lüftungsöffnungen dürfen durch Schließen der Tür von der Messung ausgenommen werden.

Übergang von EnEV zu GEG

Die wichtigsten Änderungen durch das GEG beim Blower-Door-Test
Die wichtigsten Änderungen durch das GEG bei Blower-Door-Tests. Bildquelle: besser-als-marketing.de

In Zukunft muss wieder genauer hingeschaut werden, wie ein Gebäude gemessen wird. Schon beim Übergang von EnEV 2009 zu 2014 ergaben sich Änderungen, was die Gebäudepräparation anbelangte, z. B. bei der nach außen fördernden Dunstabzugshaube. Eine falsche Ausführung der Messung führte unter Umständen zum Nichteinhalten des Grenzwertes und zu entsprechendem Ärger mit kontrollierenden Stellen wie der KfW. Auch nach der Einführung des GEG gibt es einige Unstimmigkeiten. Das eingehende Studium der DIN EN ISO 9972: 2018-12 inklusive der nationalen Anhänge ist somit unerlässlich.

Diese Übersichtstabelle fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. Wenn man in die Tiefen der Norm eintaucht, ergeben sich einige weitere Änderungen. Diese Tabelle kann kostenfrei im Blog von bionic3.de abgerufen werden. 

Autor der Artikelserie: Holger Merkel

Holger Merkel: Blower-Door-Messdienstleister, Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK) und Dozent

Holger Merkel ist Blower-Door-Messdienstleister, Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK) und Dozent. Mit seinem Team führt er mehr als 400 Messungen im Jahr durch. Er supportet auch andere Messteams mit seinem Wissen. Einer seiner Schwerpunkte ist die Messung mit mehreren Geräten. Sein Know-how und seine Erfahrungen gibt er in Vorträgen, Seminaren und Blower-Door-Ausbildungen weiter. In seinem Blog luftdichtheit-geprüft.de publiziert er Fachartikel zu Luftdichtheit und Blower-Door-Messungen sowie Bilder zu Leckagen, Bauschäden und Kuriositäten. In seinem Podcast spricht er Klartext zu Luftdichtung und Qualität am Bau.

Kontakt: hm@bionic3.de Büro: 07272-927385 Mobil: 0171/706 1344
Blower-Door-Ausbildungen: blowerdoor-spezialisten.de
Blower-Door-Messungen, Geräte und Support: www.bionic3.de
Fachwissen:
https://luftdichteit-geprüft.de

Fun Fact:
Das GEG sprach erst von Bruttoluftwechselrate. Das Gremium wurde darauf hingewiesen, dass es so etwas nicht gibt, also wurde es zu Nettoluftwechselrate.

Messreihe nach DIN EN 13829 und DIN EN ISO 9972 2018-12

  • Ermittlung der natürlichen Druckdifferenz vor und nach der Messreihe
  • mindestens 5 Messpunkte
  • Abstand der einzelnen Messpunkte nicht mehr als 10 Pascal 
  • größte Druckdifferenz mindestens 50 Pascal
  • kleinste Druckdifferenz 10 Pa oder 5 x natürliche Druckdifferenz,

je nachdem, welcher Wert höher ist.

(DIN EN ISO 9972 2018-12: etwa 10 Pascal +/- 3 Pa)

Podcast Blower-Door-Wissen

Blower-Door-Wissen. Klartext zu Luftdichtheit und Qualität am Bau. Das will dieser Podcast erreichen: Weniger Stress, keine unangenehmen Diskussionen und kein Angstschweiß auf der Baustelle.

Jeden 1. Donnerstag im Monat fassen wir trockene Bauthemen unterhaltsam zusammen und ergänzen diese mit spannenden, jedoch teils erschreckenden Beispielen aus der Praxis. Die Folgen sind auf allen gängigen Podcastplattormen und auf YouTube abrufbar. Alle Folgen als Audio oder Video hier auf airtight-junkies.de. Auf blower-door-wissen.de findet ihr noch weitere Grafiken und eine ausführliche Zusammenfassung.

Quellen und Links

  • Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden
    http://www.gesetze-im-internet.de/geg/
  • Blower-Door-Test & ISO DIN EN 9972: Das ändert sich durchs GEG: https://blower-door-wissen.de/podcast/geg-kommt-aenderungen/
  • Das GEG kommt: Änderungen bei Blower-Door-Tests mit Fahrstühlen: https://blower-door-wissen.de/podcast/006-fahrstuhlgate/
  • Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. www.flib.de
  • DIN EN 13829:2001-02 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifiziert) (zurückgezogen)
  • DIN EN ISO 9972:2018-12 Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden  – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden– Differenzdruckverfahren (ISO 9972:2015)

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Über den Autor

Holger Merkel

Holger Merkel ist Blower-Door-Messdienstleister, Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK) und Dozent. Mit seinem Team führt er mehr als 400 Messungen im Jahr durch. Er supportet auch andere Messteams mit seinem Wissen. Einer seiner Schwerpunkte ist die Messung mit mehreren Geräten. Sein Know-how und seine Erfahrungen gibt er in Vorträgen, Seminaren und Blower-Door-Ausbildungen weiter. Auf luftdichtheit-geprüft.de publiziert er Fachartikel zu Luftdichtheit und Blower-Door-Messungen sowie Bilder zu Leckagen, Bauschäden und Kuriositäten. Im Podcast spricht er Klartext zu Luftdichtung und Qualität am Bau. Unter dem Motto Zieht wie Hechtsupp' dokumentiert er Leckagen, erklärt, wie sie entstanden sind, wie sie ausgebessert werden und wie sie beim nächsten Bauprojekt verhindert werden können.