Mittlerweile wird die Blower-Door-Messung auch bei großen Bürogebäuden, Logistik- und Produktionshallen bereits bei der energetischen Bilanzierung berücksichtigt.
Der ursprüngliche Text der Norm ließ eine Reduzierung der obersten Druckstufe auf 25 Pascal zu, falls der erforderliche Druck von 50 Pa nicht erreicht werden kann, zwar nur für Nichtwohngebäude, aber ohne Mindestgröße (4000 m3 in DIN EN 13829 s.o.). Der nationale Anhang hingegen fordert mindestens 50 Pa für alle Gebäude. Die Argumentation, dass große Gebäude inzwischen deutlich dichter sind als früher, ist nur teilweise richtig. Immer wieder gibt es große Gebäude, die den Grenzwert gerade so einhalten oder durchfallen. Die Konsequenz hieraus ist, dass mehr Gebläseleistung zur Verfügung gestellt werden muss, Aufwand und Kosten dadurch steigen, und einige Messdienstleister an diesem Markt nicht mehr teilnehmen. Es fallen gleich zwei Notnägel weg: Die 25 Pascal-Regel und das Weglassen einer Messreihe.
Wer den Termindruck im Objektbau kurz vor der Abnahme kennt, weiß um die Schwierigkeit, die Blower-Door-Messung terminlich einzuplanen und für diese Zeit die Baustelle nahezu stillzulegen.
Allgemein entsteht der Eindruck, dass der Normenausschuss bei Erarbeitung des nationalen Anhangs nur Ein- und Mehrfamilienhäuser im Blick hatte, dieselben Regelungen für große Gebäude anzuwenden geht an der Realität vorbei.
Eine sinnvolle Rücknahme durch den nationalen Anhang betrifft die innere Druckverteilung im Gebäude: aus DIN EN 13829 ist bekannt, dass der Druck im Gebäude höchstens 10% abweichen darf. Wenn also bei einem fünfstöckigen Bürogebäude im obersten Stockwerk nur noch 30 Pascal ankommen, ist die Messung nicht normgerecht und auch nicht realistisch. Diese Regel fehlte in DIN EN ISO 9972, findet sich aber wieder im nationalen Anhang.
Hintergrund der Serie
In Deutschland bestehen hinsichtlich der Ausbildung keine Anforderungen an Blower-Door-Messungen. Bei näherem Hinsehen gibt es allerdings einiges zu beachten.
Die meisten Messungen finden derzeit noch auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV statt. Zum einen definiert sie Grenzwerte (siehe Infokasten 1 Grenzwerte), zum anderen fordert sie seit 2014 das Verfahren B der DIN EN 13829. Diese ist zwar offiziell zurückgezogen und durch ISO 9972 ersetzt, da sich die aktuelle EnEV aber auf sie bezieht, hat sie nach wie vor Gültigkeit. Das ändert sich voraussichtlich erst mit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes GEG. Derzeit ist davon auszugehen, dass sich das GEG auf die im Dezember 2018 veröffentlichte Norm DIN EN ISO 9972:2018-12 beziehen wird, bei der sich durch die nationalen Anhänge einige entscheidende Änderungen zur ursprünglichen ISO 9972 ergeben.
Diese Artikelserie von Holger Merkel ist in ähnlicher Form als Fachartikel in der aktuellen April-/Mai-2020-Ausgabe von der bauschaden erschienen. Ein kostenloses Probeexemplar kann hier bestellt werden.
- Verfahren B der DIN EN 13829 (Teil 1)
- Die einzelnen Schritte der Messung (Teil 2)
- Der Prüfbericht nach Norm DIN EN 13829 (Teil 3)
- Grenzwerte EnEV (Teil 4)
- Blowerdoor-Messung bei großen Gebäuden (Teil 5)
- Kalibrierung der Messgeräte (Teil 6)
- Die neue Messnorm DIN EN ISO 9972 2018-12 (Teil 7)
- Messzeitpunkt ändert sich (Teil 8)
- Wesentliche Änderungen bei temporären Abdichtungen (Teil 9)
- Teilmessungen bei Mehrfamilienhäuser (Teil 10)
- Neu: Unter- und Überdruckmessung verpflichtend (Teil 11)
- Messung bei großen Gebäuden nach DIN EN ISO 9972 2018-12 (Teil 12)
- Regelung kleiner Räume ohne Luftverbund (Teil 13)
- Übergang von EnEV zu GEG (Teil 14)
Newsletter: bionic3 | Blower-Door-News
Seien Sie immer auf dem neuesten Stand bei Luftdichtung & Blower-Door und melden Sie sich zu den bionic3 | Blower-Door-News an: bionic3.de/newsletter/
Autor der Artikelserie: Holger Merkel
Holger Merkel ist Blower-Door-Messdienstleister, Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK) und Dozent. Mit seinem Team führt er mehr als 400 Messungen im Jahr durch. Er supportet auch andere Messteams mit seinem Wissen. Sein Know-How gibt er in Vorträgen, Seminaren und Blower-Door-Ausbildungen weiter. Zudem ist er Gastgeber des Podcasts von Luftdichtheit-geprüft.de
Kontakt: hm@bionic3.de Büro: 07272-927385 Mobil: 0171/706 1344
Blower-Door-Ausbildungen: blowerdoor-spezialisten.de
Blower-Door-Messungen, Geräte und Support: www.bionic3.de