Berlin/Bellheim – Bisher gab es unterschiedliche Angaben bei Luftdichtheitsmessungen. Vor allem bei der Präparation eines Gebäudes für die BlowerDoor Messung gab es verschiedene Interpretationen darüber, inwiefern etwas abgeklebt werden durfte. Um hier mehr Rechtssicherheit und Einheitlichkeit zu schaffen, hat eine unabhängige branchenübergreifende Arbeitsgruppe eine neue Checkliste erarbeitet, die sie nun zur Diskussion stellt.
„In ihrer neuen Fassung schreibt die Energieeinsparverordnung EnEV nun endlich ein bestimmtes Verfahren als verbindlich vor, das Verfahren B nach der DIN EN 13829. Hier spielt vor allem die Präparation des Gebäudes für die Differenzdruckmessungen die entscheidende Rolle. Und genau das war bisher das Problem: Verbände, Ausschüsse, Dozenten und sogar Institutionen gaben unterschiedliche, widersprüchliche Empfehlungen“, sagt Holger Merkel. Der Geschäftsführer der bionic3 GmbH hat bei der branchenübergreifenden, unabhängigen Arbeitsgruppe Checkliste-Verfahren-B mitgewirkt.
„Gebäude können auch zurecht geklebt werden“
Ziel der Arbeitsgruppe ist es auch, geschönten Messwerten vorzubeugen: „Mitunter besteht die Tendenz, Gebäude zurecht zu kleben. So erhält man ein besseres Ergebnis, je mehr man abklebt“, sagt Holger Merkel, der mit seiner Firma bionic3 GmbH Luftdichtheitsmessungen mit dem BlowerDoor Messgerät baubegleitend und als Nachweis ausführt, für EnEV und die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW.
Checkliste mit konkreten Empfehlungen zur Gebäudepräparation
Die Checkliste der Arbeitsgruppe beschreibt konkret, wie mit Bauteilen, Öffnungen und Einbauten ordnungsgemäß umgegangen werden soll. Sie unterscheidet zwischen den Begriffen verschlossen, abgedichtet und keine Maßnahmen. Verschlossen und nicht abgedichtet wird beispielsweise die Klappe eines Wäscheschachts, der zum unbeheizten Bereich der Gebäudehülle führt. „Neu ist auch, dass man Katzenklappen abdichten soll, bisher lautete die Empfehlung, sie nur zu verschließen. Keine Maßnahmen werden zum Beispiel getroffen bei Fugen im Absenkboden für Ladebuchten in Lagerhallen“, erklärt Holger Merkel.
Hintergrund: Verwirrung durch verschiedene Empfehlungen zu Verfahren A und B
Sachverständige, Energieberater, BlowerDoor Mess-Teams und Vertreter verschiedener Verbände, u.a. auch vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. FliB, haben im vergangenen Jahr die Checkliste nach Verfahren B entwickelt, um die Widersprüche aufzulösen, die durch verschiedene Anweisungen anerkannter Institute in den vergangenen Jahren entstanden waren. Die Verwirrung betraf vor allem die Frage, nach welchem Verfahren Luftdichtheitsmessungen durchgeführt werden sollen (siehe Infokasten: Auszug aus der DIN EN 13829 – Verfahren A und Verfahren B ).
„Da in der sogenannten Luftdichtheitsnorm – DIN 4108-7 – das Verfahren A favorisiert wurde und auch der FLiB dieses empfahl, gab es früher eine eindeutige Checkliste für die Gebäudepräparation. Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz forderte dann das Verfahren B. Dabei wurde allerdings das Abkleben der Dunstabzugshaube explizit ausgenommen, was abermals dem Verfahren B der DIN EN 13829 widersprach“, sagt Holger Merkel, „ein weiteres Beispiel für die Verwirrung um die Verfahren ist, dass auch Referenten und Dozenten unsicher waren. Es wurde sogar in Weiterbildungen stellenweise gelehrt, Verfahren A bedeute Abnahme und B bedeutet baubegleitend. Das ist schlichtweg falsch. In der DIN EN 13 829 steht wörtlich: „Die vorliegende Norm beschreibt zwei Arten der Messung, abhängig von deren Ziel.“ Da steht also nichts von unterschiedlichen Zeitpunkten.“
Die branchenübergreifend erarbeitete Checkliste liegt nun in verschiedenen Luftdichtungsforen zum Download bereit.
Auszug aus der DIN EN 13829 – Verfahren A und Verfahren B
„5.1.3. Messzeitpunkt
Die Messung kann erst stattfinden, nachdem die Hülle des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils fertiggestellt ist.
ANMERKUNG Durch eine vorgezogene Luftdurchlässigkeitsmessung der eigentlichen Luftdichtungsschicht können Undichtigkeiten oft einfacher nachgebessert werden als nach Fertigstellung des Gebäudes.“
„5.2.1. Allgemeines
Die vorliegende Norm beschreibt zwei Arten der Messung, abhängig von deren Ziel. Für beide Arten sind unterschiedliche Vorbereitungen notwendig: Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)
Der Zustand der Gebäudehülle sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der
Heizungs- oder Klimaanlagen benutzt werden. Verfahren B (Prüfung der Gebäudehülle)
Alle absichtlich vorhandenen Öffnungen in der Gebäudehülle werden entsprechend 5.2.2 und 5.2.3
geschlossen oder abgedichtet.“
Die komplette Messnorm DIN EN 13829 kann auch auf der Plattform luftdicht.de gelesen und heruntergeladen werden : http://www.luftdicht.de/DIN13829.pdf
Informationsmaterial zum Herunterladen
- Checkliste zum Download: hier.
- Mitteilung der Arbeitsgruppe als PDF zum Download: hier.
- Die Messnorm DIN EN 13829 auf luftdicht.de : http://www.luftdicht.de/DIN13829.pdf
Links
- bionic3 GmbH www.bionic3.de
- BlowerDoor GmbH http://www.blowerdoor.de/
- Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen FLiB http://www.flib.de/
- Informationsplattform luftdicht.de
airtight junkies
www.airtight-junkies.de ist ein Online Luftdichtungsmagazin. Es beschäftigt sich unter anderem mit der Planung und Umsetzung von dichten Gebäuden und der Qualitätskontrolle durch Differenzdruckmessungen wie mit dem BlowerDoor Messgerät. Weitere Themen sind Wärmedämmung, Energie sparen, nachhaltiges und richtiges Bauen.
Pressekontakt
Holger Merkel
Tel: 07272/92 73 85
One thought on “Für mehr Sicherheit und Einheitlichkeit bei BlowerDoor Messungen: Neue Checkliste zur Diskussion”
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Ich war bei der Entwicklung der Checkliste zu Verfahren B mit dabei. Damit die Checkliste eine hohe Anerkennung erlangt, ist eine „Feuerprobe“ in Form einer öffentlichen Diskussion erforderlich. Ich habe deshalb im Luftdichtforum dazu eine Diskussion eröffnet:
http://www.luftdicht-forum.de/showthread.php?t=1025