Lüftungsanlagen gehören zu den häufigsten Ursachen für Rückfragen bei Blower-Door-Tests. Was zählt alles als Lüftungsanlage? Was darf abgeklebt werden? Was ist mit den Fensterfalzlüfter? Was gilt für Abluftanlagen nach DIN 18017-3 und was für Lüftungssysteme nach DIN 1946-6?
Auch Profis sind hier manchmal unsicher. So kommt es öfter zu Diskussionen zwischen Energieberater:innen, Planer:innen, Bauleiter:innen und Messdienstleistern. Manchmal ist es besonders herausfordernd. Beispielsweise wenn zwar eine Lüftungsanlage eingebaut wurde, diese aber im GEG-Nachweis nicht eindeutig berücksichtigt ist oder niemand vor Ort sagen kann, welches Lüftungskonzept umgesetzt wurde.
In Podcastfolge 65 von Luftdichtheit geprüft sprechen Holger Merkel und Oliver Solcher, Geschäftsführer des Fachverbands Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FliB), über die aktuelle DIN EN ISO 9972, die FliB-Checklisten zur Gebäudevorbereitung und typische Praxisfälle aus dem Wohnungs- und Mehrfamilienhausbau. Hier die Zusammenfassung, die komplette Folge gibt es auf Spotify, Apple Podcast und Youtube
Nach dieser Folge 65 wisst ihr:
- wann Lüftungsanlagen beim Blower-Door-Test abgedichtet werden müssen und wann nicht
- warum die Unterscheidung zwischen DIN 18017-3 und DIN 1946-6 entscheidend ist
- welche Rolle das Lüftungskonzept bei der Gebäudevorbereitung spielt
- weshalb Fensterfalzlüfter heute häufig offen bleiben
- welcher Grenzwert bei freier und bei ventilatorgestützter Lüftung gilt
- wie ihr typische Missverständnisse auf der Baustelle vermeidet
- und warum Messdienstleister nicht die Rolle von Sachverständigen übernehmen sollten
Blower-Door-Test: Qualitätssicherung statt reiner Fördernachweis
In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Blower-Door-Messung häufig auf ihre Funktion als Förder- oder GEG-Nachweis reduziert. Tatsächlich liegt ihr größter Nutzen jedoch an anderer Stelle: der Qualitätssicherung.
Eine frühzeitige Luftdichtheitsmessung macht Leckagen sichtbar, solange sie noch einfach behoben werden können. Wird beispielsweise eine undichte Anschlussstelle im Dachbereich während der Bauphase entdeckt, kann sie oft innerhalb weniger Minuten nachgearbeitet werden. Bleibt dieselbe Undichtigkeit unentdeckt, können Jahre später Feuchte- und Schimmelschäden entstehen, deren Beseitigung ein Vielfaches kostet.
Aus Sicht vieler erfahrener Luftdichtheitsprüfer ist die baubegleitende Leckagesuche deshalb häufig wertvoller als die eigentliche Abschlussmessung.
Wann eine Lüftungsanlage für die Luftdichtheitsmessung relevant wird
Die bloße Existenz einer Lüftungsanlage bedeutet noch nicht automatisch, dass sie für die Messung relevant ist. Entscheidend ist vielmehr, welche Funktion die Anlage im energetischen Nachweis übernimmt.
Wird eine ventilatorgestützte Lüftung im GEG-Nachweis angesetzt, gelten strengere Anforderungen an die Luftdichtheit des Gebäudes. In diesem Fall muss die Anlage bei der Gebäudevorbereitung entsprechend berücksichtigt werden. Wird dieselbe Anlage dagegen nicht in der Bilanz angesetzt, kann sich die Bewertung ändern.
Genau deshalb reicht der Blick auf die verbaute Technik allein nicht aus. Erst das Zusammenspiel aus GEG-Nachweis, Lüftungskonzept und geplanter Nutzung liefert die Informationen, die für die Vorbereitung einer normgerechten Messung notwendig sind.
Die Grenzwerte nach GEG im Überblick
Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet zwischen frei gelüfteten Gebäuden und Gebäuden mit ventilatorgestützter Lüftung. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Luftdichtheit.
Bei Gebäuden bis 1.500 Kubikmeter beheiztem Volumen wird der nL50-Wert betrachtet. Für frei gelüftete Gebäude liegt der Grenzwert bei 3,0 h⁻¹. Wird eine ventilatorgestützte Lüftung angesetzt, reduziert sich dieser Wert auf 1,5 h⁻¹.
Bei größeren Gebäuden erfolgt die Bewertung über den flächenbezogenen Kennwert qE50. Hier gelten Grenzwerte von 4,5 beziehungsweise 2,5 m³/(h·m²).
Für die praktische Arbeit auf der Baustelle ist deshalb oft die erste und wichtigste Frage: Welcher Grenzwert muss hier überhaupt erreicht werden?
DIN 18017-3: Lüftung fensterloser Bäder und Toilettenräume
Viele Unsicherheiten entstehen durch Abluftsysteme in fensterlosen Bädern und Toilettenräumen. Diese Anlagen werden häufig vorschnell als klassische Lüftungsanlagen betrachtet, obwohl ihre Aufgabe eine andere ist.
Die DIN 18017-3 regelt in erster Linie die wirksame Lüftung fensterloser Räume. Ziel ist es, Feuchtigkeit und Gerüche zuverlässig abzuführen. Die Norm beschäftigt sich dagegen nicht mit der hygienischen Lüftung der gesamten Wohnung.
Dieser Unterschied klingt zunächst theoretisch, hat für die Blower-Door-Messung jedoch erhebliche praktische Konsequenzen. Denn nicht jede Anlage mit Ventilator wird automatisch wie eine ventilatorgestützte Lüftung im Sinne des GEG behandelt.
Die bauaufsichtliche Richtlinie als Grundlage der DIN 18017-3
Hinter der DIN 18017-3 steht die bauaufsichtliche Richtlinie zur Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume. Sie bildet die Grundlage dafür, dass solche Räume überhaupt ohne Fenster zulässig sind.
Die Richtlinie verlangt eine wirksame Lüftung dieser Räume. Die dazu eingesetzten Abluftsysteme dienen daher in erster Linie dem Feuchteschutz und der Nutzbarkeit der betroffenen Räume.
Für Messdienstleister ist dieser Hintergrund wichtig, weil daraus hervorgeht, warum solche Systeme häufig anders behandelt werden als Lüftungsanlagen, die die gesamte Nutzungseinheit versorgen.
DIN 1946-6: Das Lüftungskonzept für die gesamte Nutzungseinheit
Während sich die DIN 18017-3 auf einzelne Räume konzentriert, betrachtet die DIN 1946-6 die Nutzungseinheit als Ganzes.
Hier wird untersucht, wie die erforderliche Lüftung des Gebäudes sichergestellt werden kann und welche technischen Maßnahmen dafür vorgesehen sind. Das Lüftungskonzept beschreibt unter anderem, ob freie Lüftung ausreicht oder ob ventilatorgestützte Systeme erforderlich werden.
Für die Luftdichtheitsmessung ist diese Information oft entscheidender als die sichtbare Technik auf der Baustelle. Denn aus dem Lüftungskonzept ergibt sich häufig erst, welche Funktion eine Anlage tatsächlich erfüllen soll.
Fensterfalzlüfter und Außenluftdurchlässe richtig bewerten
Fensterfalzlüfter und andere Außenluftdurchlässe wurden bei Blower-Door-Messungen früher häufig abgedichtet, was nach Energieeinsparverordnung (EnEV) auch zulässig war. Mit der Einführung der aktuellen DIN EN ISO 9972 und den darauf basierenden FliB-Checklisten hat sich die Gebäudevorbereitung geändert.
Bei Gebäuden mit freier Lüftung bleiben Außenluftdurchlässe heute grundsätzlich offen. Dazu gehören beispielsweise Fensterfalzlüfter oder Außenwandluftdurchlässe, die Teil des Lüftungskonzepts sind.
Der Hintergrund ist einfach: Diese Bauteile sollen die geplante Lüftung des Gebäudes ermöglichen und werden nicht als Undichtigkeiten der Gebäudehülle gesehen. Dafür ist dann aber auch nur der höhere Grenzwert einzuhalten.
Dadurch unterscheiden sich Messungen nach aktueller DIN EN ISO 9972 deutlich von vielen älteren Messungen nach Energieeinsparverordnung, bei denen solche Bauteile häufig noch abgedichtet wurden.
Lüftungsanlagen, die bei der Messung abgedichtet werden
Bei klassischen Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung ist die Situation vergleichsweise eindeutig. Werden diese Anlagen in der Energiebilanz angesetzt, werden sie für die Messung vorbereitet und die relevanten Öffnungen abgedichtet.
Dabei kann die Abdichtung je nach Anlagenkonzept an unterschiedlichen Stellen erfolgen. Entscheidend ist, dass die Vorgehensweise dokumentiert wird und nachvollziehbar bleibt.
Die aktuelle DIN EN ISO 9972 verlangt ausdrücklich, dass Art und Lage der Abdichtung im Prüfbericht festgehalten werden.
Das Lüftungskonzept entscheidet über die Gebäudevorbereitung
Viele Diskussionen auf Baustellen entstehen, weil zuerst die Technik betrachtet wird und erst später die Unterlagen.
Dabei liefert das Lüftungskonzept oft die entscheidenden Informationen. Es zeigt, welche Funktion die Anlage übernehmen soll, welcher Grenzwert anzusetzen ist und welche Anforderungen an die Luftdichtheit gestellt werden.
Wer diese Unterlagen vor der Messung prüft, vermeidet einen Großteil der typischen Rückfragen und Missverständnisse.
Typische Grenzfälle aus der Praxis
Besonders schwierig sind Projekte, bei denen eine Lüftungsanlage eingebaut wurde, diese aber im GEG-Nachweis nicht eindeutig auftaucht. Solche Fälle treten vor allem bei Sanierungen oder während laufender Planungsänderungen auf.
Dann stehen Messdienstleister oft vor der Situation, dass zwar Lüftungskomponenten vorhanden sind, aber niemand verbindlich sagen kann, welcher Grenzwert anzuwenden ist.
Gerade in solchen Fällen zeigt sich, wie wichtig eine frühzeitige Abstimmung zwischen Planung, Energieberatung und Messdienstleister ist.
Informationen, die Messdienstleistende vor der Anreise benötigen
Vor einer Messung sollten mindestens folgende Informationen vorliegen:
- nachzuweisender Grenzwert
- GEG-Nachweis
- Lüftungskonzept
- Gebäudetyp
- beheiztes Volumen oder Hüllfläche
- Art der Lüftungsanlage
Die FliB-Checkliste schafft Klarheit bei der Gebäudevorbereitung
Die FliB-Checkliste beschreibt, welche Bauteile bei einer Blower-Door-Messung geöffnet, geschlossen oder abgedichtet werden sollen. Sie basiert auf den Vorgaben der DIN EN ISO 9972 und dient als Arbeitshilfe für Messdienstleister, Energieberater:innen und Planer:innen.
Gerade bei Lüftungsanlagen helfen die Checklisten dabei, die Gebäudevorbereitung einheitlich durchzuführen und Missverständnisse zu vermeiden. Wer regelmäßig Luftdichtheitsmessungen begleitet, sollte die Checkliste kennen und bei der Vorbereitung heranziehen.
Praxistipp: Lüftungskonzept und Grenzwert vor der Messung klären
Ob eine Lüftungsanlage bei einer Blower-Door-Messung abgedichtet wird oder offen bleibt, hängt nicht von der Anlage allein ab. Entscheidend sind das Lüftungskonzept, der GEG-Nachweis und der anzuwendende Grenzwert.
Deshalb sollten diese Informationen vor dem Messtermin vorliegen. Das erleichtert die Gebäudevorbereitung und verhindert Diskussionen darüber, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde.
Besonders bei Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit Lüftungstechnik lohnt sich die Abstimmung vorab. Nachmessungen sind meist deutlich aufwendiger als die Klärung offener Fragen vor dem Termin.

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Häufige Fragen zu Lüftungsanalgen und Blower-Door-Tests
Auf unserer bionic3-Webseite haben wir für euch die häufigsten Fragen zu Lüftungsanlagen zusammengestellt:
https://www.bionic3.de/2026/06/03/faq-lueftungsanlagen
Links:
- FliB – Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen
- DIN EN ISO 9972 auf Baunormenlexikon
- DIN 1946-6 auf Baunormlexikon
- DIN 18017-3 zum Kaufen auf Dinmedia
- Aktuelle FliB-Checklisten zur Gebäudevorbereitung: FLiB Checkliste Verfahren 3
Weiterführende Inhalte
- Folge 57: So erkennt ihr gute Blower-Door-Messdienstleister:innen: 6 Kriterien
- Folge 64: Blower-Door-Test vorbereiten: Was darf man abkleben und was nicht? FLiB-Checkliste hilft weiter
- Folge 32: 10 wichtige Messvoraussetzungen bei Blower-Door-Tests

Fachbuch: Luftdichtheit von Gebäuden
Verarbeitungstipps und typische Fehler sind in ausführlicherer Form auch in Holgers Buch nachzulesen und anzuschauen. Warum es das Buch gibt und was das Besondere daran ist, hört und seht ihr in unserer Spezial-Podcastfolge: Neu: Fachbuch Luftdichtheit von Gebäuden. Ratgeber für die Praxis
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Danke an Oliver Solcher für die intensive Podcastfolge. In der kommenden Folge 66 spricht er über die Neuerungen bei der Luftdichtheitsnorm 4108-7.


