Falsche Bezugsgrößen führen zu ungültigen Messergebnissen – oder teuren Nachmessungen. In diesem Artikel und Podcastfolge 54 erklären wir typische Fehler und Verantwortlichkeiten.
Wenn das Volumen nicht stimmt: Darum sind die richtigen Bezugsgrößen beim Blower-Door-Test entscheidend. Typische Praxisfalle auf der Baustelle
Ein hervorragender Wert – aber niemand darf ihn verwenden? Genau das passiert auf Baustellen immer wieder. In diesem Beitrag erfährst du, warum ein gutes Messergebnis beim Blower-Door-Test wertlos sein kann, wenn die Bezugsgrößen nicht stimmen. Meist liegt es daran, dass die bilanzrelevante Gebäudehülle zum Zeitpunkt des Blower-Door-Tests nicht richtig kommunziert wurde.
In diesem Artikel und der Podcastfolge erfährst du, was Energieberater:innen, Bauleiter:innen und Messdienstleister tun können, um das zu verhindern. Wir schreiben und sprechen über aktuelle Baustellensituationen. Auch darüber, dass u.a. ein Gebäude nun nochmal gemessen werden muss.
Der Schockmoment nach der Baustelle: Blower-Door-Test bestanden – und trotzdem durchgefallen
Ein typisches Szenario: Der Blower-Door-Test verläuft problemlos, das Ergebnis ist deutlich unter dem Grenzwert – alle Beteiligten sind erleichtert. Doch im Büro folgt das böse Erwachen: Das gemessene Volumen war nicht das, was bilanziert wurde.
Es wurden zum Beispiel Bereiche erfasst, die gar nicht zur offiziell bilanzierten Gebäudeülle gehören. Das führt dazu, dass der Prüfbericht nicht verwertet werden kann – ein Ergebnis, das gut aussieht, aber unbrauchbar ist. Schließlich ist der bilanzierte Teil relevant für Fördermittel. Im GEG-Nachweis sollte das sichtbar sein- ist jedoch manchmal nicht deutlich ausgewiesen. Generell haben wir immer wieder Anfragen für Blower-Door-Tests mit der Aussage, der GEG-Nachweis werde nachgereicht. Das kann problematisch sein.
Du bist neu bei Luftdichtheit-geprüft.de? Willkommen. Ich bin Heide Haruyo Merkel – ausgebildete Journalistin, Referentin und Prokuristin bei der bionic3 GmbH. Ich habe mit Blower-Door-Messdienstleister, Autor und Referent Holger Merkel diesen Blog und Podcast initiiert. 1999 begann Holger, Wärmedämmsysteme zu beraten und zu verkaufen. Seit 2006 ist er Geschäftsführer der bionic3 GmbH. Er ist verantwortlich für die qualitätsüberprüfenden Blower-Door-Tests. Mit seinem Team führt er Differenzdruckmessungen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, öffentlichen Gebäuden und großen Hallen durch.
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GEG-Nachweis beim Blower-Door-Test: Darum ist er so wichtig
Der GEG-Nachweis (nach Gebäudeenergiegesetz) legt unter anderem fest:
- welche Bezugsgrößen gelten
- ob der volumen- oder hüllflächenbezogene Wert zum Einsatz kommt
- welche Teile des Gebäudes zur beheizten Gebäudehülle zählen
Die Herausforderung hierbei: Der Energieberater erstellt das Konzept des Gebäudes. Er berechnet den Energiehaushaltes des Gebäudes. Dabei gibt es verschiedene Stellschrauben. Er entscheidet, wie er das Gebäude bilanziert- z.B. er kann dickere Dämmung ansetzen, Lüftungsanlage und bzw. oder Blower-Door-Test.
Entscheidend für den Blower-Door-Messdienstleister sind die vorgegebenen finalen Daten. Fehlen diese Angaben oder sind sie veraltet, arbeitet der Messdienstleister mit falschen Grunddaten. Und trägt dafür auch noch die Verantwortung. Dabei gibt es oft Unsicherheiten, gerade bei großen oder komplexen Gebäuden.
Der GEG-Nachweis sollte vor dem Blower-Door-Test vorliegen
Immer wieder heißt es: „Machen Sie die Messung schon mal, den GEG-Nachweis reiche ich nach.“ Doch ohne vollständige und schriftliche Bezugsgrößen ist die Messung rechtlich nicht belastbar. Mündliche Aussagen helfen im Zweifel niemandem weiter.
Ein Klassiker auf der Baustelle: Der Bauleiter oder die Bauleiterin sagt, dass die Angaben später nachgereicht werden – aber das ist hochriskant. Denn in der Zeit zwischen Messung und Nachreichung kann sich viel ändern: Räume werden anders genutzt, Grenzen verschoben oder Dokumente überarbeitet.
Wer ist verantwortlich: Messdienstleister oder Energieberater:in?
In der Praxis herrscht oft Unklarheit: Wer haftet eigentlich, wenn falsch gemessen wurde?
- Der Blower-Door-Dienstleister ist verantwortlich für das, was er in den Prüfbericht schreibt.
- Der Energieberater ist verantwortlich für die korrekte Erstellung und Kommunikation des GEG-Nachweises.
Beide Seiten müssen sich aufeinander verlassen können – aber schriftlich. Auch Aussagen wie „der Energieberater hat gesagt, das passt so“ schützen im Zweifel nicht. Gleichzeitig muss der Energieberater transparent kommunizieren, was genau bilanziert wurde.
Baustellenbeispiele aus unserem Blower-Door-Alltag
1. Autohaus mit Aufenthaltsraum
Gemessen wurde korrekt – aber nur ein Teil war bilanziert. Treppenhäuser? Unklar. Ergebnis: Nachfragen vor Ort, Planstudium auf dem Boden, erneute Absicherung mit dem Energieberater.
In diesem Fall landeten Holger und der Bauleiter auf dem Boden. Sie schauten sich den über den Boden gelegten Gebäudeplan an und rechneten die Hüllfläche aus. Die Zahl die ins Büro geschickt worden war, war nicht ganz plausibel. Die Aufgabe für den Messdienstleister: Ein Teilbereich eines Autohauses sollte geprüft werden.
Die Schwierigkeit: Auf der Baustelle war unklar, ob die angrenzenden Treppenhäuser zur Hülle gehörten.
Erst durch genaue Planprüfung und ein klärendes Gespräch mit dem Energieberater konnte sichergestellt werden, was gemessen werden sollte – eigentlich ein Vorgang, der vor dem Termin hätte geklärt werden müssen.
2. Halle mit drei Nutzungsbereichen – Blower-Door-Test muss wiederholt werden
Es war ein aufwendiger Blower-Door-Test einer großen Halle mit mehreren Messgeräten. Gemessen wurde „am Stück“. Hinterher kam diese Information: bilanziert waren drei getrennte Hallenteile. Die Halle war in drei GEG-Nachweise aufgeteilt, was aber auf der Baustelle nicht bekannt war.
3. Einfamilienhaus mit Spitzboden
Der Spitzboden war laut Bauplanung nicht Teil der beheizten Hülle – wurde aber während der Messung geöffnet. Ergebnis: Test durchgefallen. Ursache: Fehlende Klarheit bei der Abgrenzung.
Was auf dem Papier zur Hülle gehört, muss auch in der Praxis berücksichtigt werden. Eine geöffnete Bodentreppe kann ein Testergebnis verfälschen – besonders wenn der Spitzboden nicht zur beheizten Hülle zählt. Solche Details entscheiden darüber, ob ein Gebäude besteht oder durchfällt.
Bilanzgrenze beim Blower-Door-Test: Was zählt wirklich zur Hülle?
Nicht jeder angrenzende Raum zählt zur Hülle – auch wenn er warm ist. Entscheidend ist die Bilanzierung laut GEG.
Gerade in Nichtwohngebäuden ist das häufig unklar. Ob eine Wand zur Außenhülle gehört oder zu einem unbeheizten Nebenraum, lässt sich oft nur mit dem GEG-Nachweis eindeutig klären. In manchen Fällen erkennt man am Verlauf der Dämmung, wo das Gebäude energetisch gesehen aufhört.
Energieberater:innen in der Pflicht – und als Schlüssel zum Erfolg
Ein vollständiger, gut kommunizierter GEG-Nachweis ist Gold wert:
- Er verhindert unnötige Nachfragen
- Er schützt alle Beteiligten rechtlich
- Er sorgt für belastbare Messergebnisse
Wenn Energieberater:innen frühzeitig klare Infos bereitstellen, sparen sie Zeit, Geld und Nerven. Dabei geht es nicht nur um Fördergelder, sondern auch um Qualitätssicherung und Haftungssicherheit. Auch einfache Hinweise wie „Treppenhaus gehört nicht zur Hülle“ oder „Spitzboden ist mit drin“ machen einen großen Unterschied.
Schutzdruckmessung und Teilmessung beim Blower-Door-Test: Sonderfälle im Blick
Gerade bei größeren Gebäuden, gewerblichen Einheiten oder Mischnutzungen kommt es auf Details an. Eine fehlende Türdichtung, ein unklarer Luftverbund oder falsche Hüllflächendefinitionen können ein Gebäude durchfallen lassen – obwohl eigentlich alles passt.
Sonderfälle wie Schutzdruckmessung oder Mehrzonenmessung erfordern Erfahrung. Ein guter Messdienstleister erkennt typische Probleme und fragt im Zweifel nach. Doch auch hier gilt: Ohne GEG-Nachweis kann man nicht beurteilen, ob die Zonen korrekt gewählt und abgedichtet sind.
Kommunikation rettet das Messergebnis
Wenn Bezugsgrößen nicht klar sind, ist jedes Messergebnis riskant. Wer korrekt bilanzieren will, muss wissen, was gemessen wird – und das auch schriftlich belegen können.
Für Energieberater:innen, Bauleiter:innen und Messdienstleister heißt das:
- Frühzeitig klären, was zur Hülle gehört
- Den GEG-Nachweis aktuell und vollständig bereithalten
- Schriftlich kommunizieren und dokumentieren
Gute Zusammenarbeit beginnt nicht auf der Baustelle, sondern im Büro – mit einem klaren Blick auf den GEG-Nachweis.
Takeaways zur Folge 54
- Der Blower-Door-Test ist entscheidend für die Bauqualität.
- Der GEG-Nachweis sollte vor der Messung vorliegen.
- Verantwortlichkeiten müssen klar definiert sein.
- Messungen in Teilbereichen erfordern besondere Aufmerksamkeit.
- Energieberater spielen eine zentrale Rolle im Prozess.
- Luftdichtheit ist entscheidend für die Energieeffizienz.
- Kommunikation auf der Baustelle ist unerlässlich.
- Vorabberatung kann viele Probleme vermeiden.
- Die Verantwortung für die Bezugsgrößen liegt beim Blower-Door-Messdienstleister.
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Fachbuch: Luftdichtheit von Gebäuden
Verarbeitungstipps und typische Fehler sind in ausführlicherer Form auch in Holgers neuem Buch nachzulesen und anzuschauen. Warum es das Buch gibt und was das Besondere daran ist, hört und seht ihr in unserer Spezial-Podcastfolge: Neu: Fachbuch Luftdichtheit von Gebäuden. Ratgeber für die Praxis
Weitere relevante Podcastfolgen
👉 Folge 4: Blower-Door-Test: 9 Manipulations-Optionen
Was passiert, wenn beim Blower-Door-Test manipuliert oder unvollständig gearbeitet wird? Diese Folge zeigt, worauf du achten solltest.
👉 Folge 20: Laubengänge und Blower-Door-Tests bei großen Gebäuden
Welche Besonderheiten gelten bei großen Gebäuden oder bei Laubengangerschließung? Hier wird’s konkret.
👉 Folge 49: Schutzdruck erklärt: Blower-Door-Tests bei Leckagen und Sanierungen
Was tun, wenn der Grenzwert nicht erreicht wird? In dieser Folge geht’s um Schutzdruckmessung als Lösung.
👉 Folge 50: Gerüche und Luftdichtheit: Wie Leckagen Probleme im Gebäude verursachen
Was passiert bei internen Leckagen – und warum stinkt’s manchmal nach einem „erfolgreichen“ Test trotzdem?

Berechnung der Hüllfläche von größeren Gebäuden für Blower-Door-Test: Innenmaße sind entscheidend
Wie berechnet ihr die Hüllfläche eures großen Gebäudes (mehr als 1500 m3) für einen Blower-Door-Test? Hier erklären wir euch in weniger als 90 Sekunden, was die Blower-Door-Normen (DIN EN ISO 9972: 2018-12 und DIN EN 13829) fordern.
Dort ist auch eine Grafik abgebildet, die wir im Video kurz erklären. 1. Ihr braucht einen Grundriss oder ihr messt live vor Ort 2. Ihr messt nicht jeden Raum – die Innenwände werden übermessen. 3. Ihr messt nur die Innenmaße. 4. Ihr addiert alle Flächen der Decken, Wände und Böden der untersuchten Gebäudehülle. Fazit: Innenmaße über alles.
Das Video: https://www.youtube.com/watch?v=OfnGeethSeo
Achtung: Das ist nicht die wärmeübertragende Umfassungsfläche nach dem Gebäudenenergiegesetz GEG. Diese wird außen gemessen. Es kommt immer wieder zur Verwechslung, weil sich viele Maße auf das Äußere beziehen. Daher fragen wir von bionic3 bei unserem Datenblatt nach dem Innenvolumen.